Dokumentation und Genehmigung des Kaufvertrages mit dem Notar. Der Reservierungsvertrag: Hat der Käufer lediglich ein erhöhtes Kaufinteresse, kommt der Reservierungsvertrag in Betracht. Dieser Vertrag ermöglicht es dem Verkäufer und dem potenziellen Käufer, eine Vereinbarung zu treffen, wonach der Verkäufer die betreffende Immobilie für mehrere Tage “reserviert” und eine geringe Reservierungsgebühr erheben wird. Entscheidet sich der Interessent innerhalb der Frist zum Kauf, wird die Reservierungsgebühr in der Regel auf die Optionsgebühr oder den Kaufpreis angerechnet. Entscheidet er sich gegen einen Kauf, geht die Reservierungsgebühr in der Regel verloren. Anders als im deutschen Recht muss der Kaufvertrag weder schriftlich noch notariell beglaubigt sein. Die notarielle Beglaubigung ist jedoch eine Voraussetzung für die Aufnahme der Immobilie in das Grundbuch. Der Grundbucheintrag ist für den Käufer unerlässlich, da er sonst keine konsolidierte Rechtsstellung erwirbt. Beispielsweise wäre der neue Eigentümer wehrlos gegen das Risiko, dass der zuvor registrierte Eigentümer die Immobilie an Dritte verkauft. Aus diesem Grund muss jeder Immobilienkauf in Spanien notariell beglaubigt werden – unabhängig davon, ob es sich um eine Villa, eine Wohnung oder eine Finca handelt.
Alle drei Verträge sind “private Vereinbarungen”, d. h. die Dokumente werden von beiden Parteien geschrieben und unterzeichnet. So wird ein vorläufiger Kaufvertrag oft als “Privatvertrag” bezeichnet. Diese Dokumente werden zu Beginn der rechtlichen Verkaufsverfahren erstellt. Die Unterschiede zwischen ihnen liegen in den Verpflichtungen der Parteien und den Bedingungen für die Beendigung des Vertrags. Der Hollander-Makler stellt Ihnen vorab einen Konzeptvertrag vor, der sich mit all diesen Aspekten befasst. Es ermöglicht Ihnen, Preis, Situation, Layout und andere wesentliche Bedingungen im Zusammenhang mit dem Objekt, das Sie zu erwerben beabsichtigen, zu überprüfen, sind in Übereinstimmung mit den Versprechungen und was Sie erwarten. Bei Diskrepanzen wird Ihnen, unterstützt vom Hollander-Makler, ausreichend Zeit geboten, dies mit den beteiligten Parteien auszubügeln. Obwohl die Parteien tatsächlich sofort zum Notar gehen könnten, werden in der Praxis aus dem einen oder anderen Grund andere Verträge vor dem Notarvertrag (Escritura de compraventa) ins Spiel kommen. Ein spekulativer Kauf ist der Kauf eines Gegenstandes (einer Immobilie), das zum Zeitpunkt des Eintritts nicht einem Verkäufer gehört, und es ist nicht sicher, ob es in Zukunft Eigentum des Verkäufers wird.
In der Praxis sind spekulative Käufe sehr selten. Das rechtliche Eigentum an einem neu gebauten oder bestehenden Haus kann nur erworben werden, wenn es in Kombination mit dem Grundstück erworben wird, auf dem das Grundstück errichtet wird. Wer ein Grundstück erwirbt, mit diesem automatisch auch die Wohnungen auf diesem Grundstück errichtet. Das Grundstück ist jedoch immer Gegenstand eines (getrennten) Kaufvertrages.