Im internationalen Vergleich ist der Anteil der Schwarzarbeit in Österreich vergleichsweise gering. Mit einem Anteil von 8% am BIP im Jahr 2011 liegt Österreich hinter den Vereinigten Staaten von Amerika und der Schweiz an dritter Stelle unter den OECD-Ländern (vgl. Schneider 2011). Seit 2003 nimmt die Schwarzarbeit kontinuierlich ab – mit Ausnahme der Wirtschaftskrise, als sie wieder auf dem Vormarsch war. Insgesamt beträgt der Rückgang der Schattenwirtschaft zwischen 2003 und 2011 2,8 Prozentpunkte (vgl. Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung). Dienstleistungsunternehmen, darunter Hotels und Restaurants, halten einen Anteil von 16 % an der Schattenwirtschaft insgesamt, wobei die Bauwirtschaft mit 39 % den größten Anteil auszeichnet. Schwarzarbeit ist daher ein Problem im Hotel- und Gaststättengewerbe. Um die Schattenwirtschaft zu bekämpfen, wurde Anfang 2008 nach einer Vereinbarung der Sozialpartner im April 2007 von der österreichischen Regierung ein Gesetz umgesetzt. Nach den Bestimmungen des Gesetzes, das für die gesamte Wirtschaft gilt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung bei den Trägern der sozialen Sicherheit anzumelden; vor dem Erlass des Gesetzes wurde eine siebentägige Übergangsfrist eingeräumt.
Es liegen keine Daten darüber vor, ob die Umsetzung des Gesetzes einen konkreten Einfluss auf die Entwicklung der Schattenwirtschaft in Österreich hatte. McDonald`s, das seinen eigenen Ein-Arbeitgeber-Tarifvertrag anwendet, zahlt seinen Auszubildenden eine höhere Vergütung als im Branchentarifvertrag vorgesehen; Darüber hinaus deckt sie die Kosten für die Unterbringung von Auszubildenden in Internatsunterkünften. Dies ist eine seit langem bestehende Forderung der Gewerkschaften, die von den Unternehmen der Branche nur sehr selten erfüllt wird. Im November 2008 wurde ein spezifisches Qualifizierungsprogramm des AMS (in dessen Exekutivorganen die Sozialpartner ständig vertreten sind) durchgeführt (“Förderung der Qualifizierung von Arbeitnehmern im Hotel- und Gaststättengewerbe”). Die Kosten für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen werden vom AMS bezuschusst, um die Dauer der saisonalen Arbeitslosigkeit zu verkürzen und die Weiterbildung zu fördern. Nach Vorlage eines Bildungsplans (gemeinsam vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber vereinbart) werden 90% der Kurskosten vom AMS übernommen, die restlichen 10% sind vom Arbeitgeber zu bezahlen. Anspruchsberechtigt sind entweder Personen in Arbeitsverhältnissen, die einer Vollpflichtversicherung unterliegen, oder registrierte Arbeitslose.